Stehen mir Raucherpausen am Arbeitsplatz zu?

Stehen mir Raucherpausen am Arbeitsplatz zu?

Etwa 28 Prozent der Deutschen rauchen. Gerade, wenn es am Arbeitsplatz stressig ist, wird die Raucherpause von Rauchern als echter Lichtblick empfunden: kurz dem Arbeitsplatz den Rücken kehren und ein paar Minuten an der frischen Luft eine Zigarette genießen. Raucherpausen sind bei Rauchern aber nicht nur zur Stressreduktion beliebt, sondern auch für den Austausch mit Kollegen über aktuelle Projekte oder die Freizeit.

Fraglich ist jedoch: Sind Raucherpausen laut Gesetz erlaubt? Stehen einem Raucher solche Pausen zu? Oder hat der Arbeitgeber vielleicht sogar die Möglichkeit, das Rauchen während der Arbeitszeit komplett zu verbieten? Wir haben für Sie recherchiert und verraten Ihnen jetzt, was Sie in puncto Raucherpausen am Arbeitsplatz in rechtlicher Hinsicht beachten sollten.

Raucherpausen am Arbeitsplatz – was sagt das Gesetz?

Im Berufsleben ist es von wichtiger Bedeutung, auf die Gesundheit der Arbeitnehmer zu achten. Deshalb sind auch die Pausenzeiten für Berufstätige gesetzlich festgeschrieben. Das heißt: Regelmäßige Pausen sind Pflicht, damit Sie sich erholen können und nicht überarbeiten. Laut § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt Folgendes:

  • Arbeiten Sie bis zu neun Stunden am Tag, ist täglich eine Pause von 30 Minuten Pflicht, die nach spätestens sechs Stunden eingelegt werden muss
  • Wer sogar mehr als neun Stunden arbeitet, muss 45 Minuten Pause machen
  • Auf eine Pause kann nur verzichtet werden, wenn Ihre tägliche Arbeitszeit sechs Stunden nicht überschreitet

Jeder Arbeitnehmer kann dabei selbst entscheiden, wo und wie er seine Pausenzeit verbringt. Daher dürfen Sie in dieser Zeit auch zum Glimmstängel greifen. Zur Arbeitszeit gehören die Ruhepausen aber nicht, weshalb sie nicht bezahlt werden. Dasselbe gilt also auch für die Raucherpause.

Mehr Pausen zum Rauchen nehmen – ist das erlaubt?

In vielen Betrieben gibt es feste Pausenzeiten. Oft steht nach sechs Stunden Arbeitszeit die Mittagspause an. Raucher haben dann das Problem, dass sie lange Zeit ohne Zigarette auskommen müssen – und das fällt vielen von ihnen im stressigen Arbeitsalltag schwer. Da stellt sich natürlich die Frage, ob es Rauchern grundsätzlich erlaubt ist, schon ein paar Stunden vor der Mittagspause eine Raucherpause einzulegen. In dieser Hinsicht gibt es keine gesetzlichen Regelungen.

Jeder Arbeitgeber entscheidet selbst, ob er seinen Angestellten erlaubt, unabhängig von der gesetzlich vorgeschriebenen Pause zusätzlich noch die eine oder andere Raucherpause einzulegen. Verpflichtet ist der Arbeitgeber dazu nicht, sondern kann bestimmen, dass Sie bis zur Mittagspause warten müssen.

Viele Arbeitgeber sind aber sehr kulant und akzeptieren es, wenn ihre Angestellten gelegentlich ihre Arbeitszeit zum Rauchen unterbrechen. Allerdings gilt auch hier laut Arbeitsrecht: Raucherpausen sind nachzuholen, sodass Ihr Arbeitstag sich entsprechend verlängert. Je häufiger Sie zum Rauchen nach draußen gehen, umso länger müssen Sie also auf Arbeit bleiben.

Raucherpause am Arbeitsplatz – worauf Sie achten sollten

Erlaubt Ihr Chef Raucherpausen in der Arbeitszeit, gibt es dennoch ein paar Aspekte, die Sie sich zu Herzen nehmen sollten. Der wichtigste Punkt besteht darin, dass die Raucherpausen mit keinen Nachteilen für die Nichtraucher im Unternehmen verbunden sein dürfen. Das heißt nicht nur, dass jede Raucherpause nachgearbeitet werden muss, sondern auch, dass nur dort geraucht wird, wo es die nichtrauchenden Kollegen nicht stört. Es ist nicht rechtens, einfach direkt am Arbeitsplatz am Schreibtisch oder in einer Werkshalle zu rauchen – selbst, wenn der Arbeitgeber das toleriert. In diesem Fall verstößt das Unternehmen, das ein solches Verhalten hinnimmt, gegen den gesetzlichen Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz, der durch § 5 der Arbeitsstättenverordnung geregelt wird.

Am besten ist es, wenn der Arbeitgeber die Vorschriften zur Raucherpause in einer Betriebsvereinbarung festhält. Dann herrscht Klarheit für alle Beteiligten.

Informieren Sie sich auf jeden Fall, wo eine Raucherpause im Betrieb überhaupt erlaubt ist, bevor Sie sich eine Zigarette anstecken. Da Ihr Arbeitgeber den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz wahren muss, ist das meist nur draußen möglich – teilweise auch nur in bestimmten Bereichen. Manche Arbeitgeber richten aber auch drinnen einen Raucherbereich ein, der von den Nichtrauchern abgetrennt ist.

Raucherpausen-Regelung nicht eingehalten – wann droht Abmahnung oder Kündigung?

Die Raucherpause führt am Arbeitsplatz immer wieder zu Diskussionen und Streit. Teilweise landen solche Fälle auch vor Gericht.

Die unternehmerischen Vorschriften zur Regelung der Raucherpausen oder etwaige Rauchverbote am Arbeitsplatz müssen eingehalten werden. Widersetzen Sie sich diesen Regeln, können Sie Ihren Job verlieren.

Zunächst droht Ihnen eine Abmahnung, in der Ihr Vorgesetzter Sie auf das unerwünschte Verhalten hinweist. Darin ist dann meist auch festgehalten, dass eine weitere Zuwiderhandlung zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen – also einer Kündigung – führen wird. Halten Sie sich dann erneut nicht an die Vorgaben, ist es rechtens, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt werden – und zwar im schlimmsten Fall sogar fristlos.

Außerdem ist es wichtig, in Raucherpausen ans Ausstempeln zu denken. Da es sich hierbei nicht um Arbeitszeit handelt, gibt es auch keine Vergütung. Wenn Sie die Raucherpausen mit abrechen, liegt Arbeitszeitbetrug vor, was ebenfalls eine Abmahnung und/oder Kündigung nach sich ziehen kann.

Mehrurlaub für Nichtraucher – ist das zulässig?

Trotz der gesetzlichen und unternehmerischen Vorgaben gibt es im Arbeitsalltag immer wieder Streit zwischen Rauchern und Nichtrauchern. Letztere fühlen sich benachteiligt, wenn Raucher mehrmals am Tag ihre Arbeit niederlegen, um zu rauchen, während sie selbst erst mittags ihre erste Pause einlegen dürfen.

Einige Arbeitgeber wollen daher für mehr Frieden am Arbeitsplatz sorgen, indem sie den Nichtrauchern Mehrurlaub zugestehen – je nach Unternehmen können das ein bis fünf Tage sein. Tatsächlich trägt eine solche Regelung dazu bei, dass sich die Nichtraucher nicht mehr benachteiligt fühlen, weil der Freizeitvorteil der Raucher durch den Mehrurlaub ausgeglichen wird.

Aus juristischer Sicht ist der Mehrurlaub für Nichtraucher zulässig. Er sollte aber auch jenen Rauchern im Unternehmen zustehen, die keine zusätzlichen Raucherpausen einlegen, sondern sich nur in der Mittagspause einen Glimmstängel anzünden.

Zusammenfassung

Grundsätzlich haben Raucher laut Gesetz keinen allgemeinen Anspruch auf Raucherpausen, sodass der Arbeitgeber verlangen kann, dass erst in der Mittagspause geraucht wird. Häufig sind Unternehmen aber kulant und erlauben zusätzliche Raucherpausen, sofern diese ordnungsgemäß nachgearbeitet werden. Wer die Raucherpausen abrechnet, begeht Arbeitszeitbetrug, was zu einer Abmahnung oder Kündigung führen kann.

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